Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

1.  Allgemeines: Der rechtskräftige Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und der Überweisung der Anzahlung durch den Auftraggeber zustande. Der Vertrag mit Deko-Verleih erfolgt grundsätzlich per E-Mail. (per Post, nach vorheriger Absprache). Jede Änderung des rechtskräftigen Vertrages bedarf der Schriftform und Einverständnis beider Parteien. Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung und ist gültig bis zur Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer. Im Falle einer Vertragskündigung durch den Auftraggeber gelten die Bedingungen unter Punkt 7. (Vertragskündigung).

 

2.  Vertragsabschluss/Kaution: Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in der Höhe von 25% des Rechnungsbetrages fällig. Dieser Betrag ist nach Vertragsabschluss per Bank/Post-Überweisung oder TWINT zu leisten. Wird diese Anzahlung verspätet überwiesen, kann Deko-Verleih ohne Angaben von Gründen sofort vom Vertrag zurücktreten. Mit der Überweisung erklärt sich der Auftraggeber mit den Vertragsbedingungen einverstanden. 

Es wird eine Kaution in Höhe von 25% der Mietdekoration fällig, welche Ihnen nach Retournierung der Ware umgehend zurückerstattet wird. Bitte beachten Sie: Bei dem Bubble House, den Leuchtbuchstaben und der Rosenwand ist eine Kaution von 50% erforderlich. (mehr dazu im Punkt 3)

 

3.  Vertragsbedingungen: Der von Ihnen festgelegte Veranstaltungstermin wird erst nach Eingang der Anzahlung fest für Sie reserviert. Der Restbetrag ist 30 Tage vor dem Aufbau Ihrer Dekoration fällig. Bei verspäteter Zahlung können 5% des Auftragsvolumens als Umtriebskosten von der Kaution abgezogen werden. Sollte bis zu Ihrem Termin keine 100% Zahlung verbucht sein gilt der Auftrag als storniert. Es werden keine Kopien von Überweisungen akzeptiert. Die von Ihnen geleistete Kaution in der Höhe von 25% der Mietdekoration, wird Ihnen per Überweisung nach erfolgtem Auftrag zurückerstattet. Sollten Schäden an den vermieteten Dekorationsartikeln entstanden sein, werden diese von der Kaution abgezogen oder gegebenenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt. Die im Vertrag festgesetzten Zeiten sind einzuhalten, kommt es zu einem Verzug, durch Ihr Verschulden, können die anfallenden Mehrstunden zusätzlich in Rechnung stellen. Änderung der Dekorationswünsche welche nicht in das Auftragsvolumen eingeplant wurden, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Sollte es jedoch nicht mehr möglich sein, die Dekoration gemäss Wünschen anzupassen, werden nur die vorreservierte Dekoration gemäss Detailangebot (Beilage) geliefert. Letzte Änderungswünsche der zu erbringenden Leistungen/Umfang sind uns mindestens 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu melden. Bei späteren Änderungswünschen sind wir nicht verpflichtet die Mehrleistung zu erbringen. Ist der Auftraggeber mit den Mehrkosten nicht einverstanden, so werden nur die vorreservierten Dekorationen gemäss Detailangebot geliefert, dem Auftragnehmer steht in diesem Fall auch das Recht vor, vom Vertrag zurücktreten, siehe Punkt (Vertragskündigung).

 

4.  Art und Umfang der Leistungen: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Dekorationsarbeiten für den Event gemäss Abmachung an den vereinbarten Örtlichkeiten auszuführen.

 

5.  Preise: Massgebend sind die im Detailangebot (Beilage) genannten Preise. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Betrag in CHF gemäss den Zusammenstellungen aus den Beilagen plus Kaution zu begleichen.

Für die Planung, Beratungsterminen, telefonische Auskünfte und Änderungswünsche ist ein Zeitaufwand von ca. 4.0 Stunden im Auftragsvolumen eingerechnet. Jeder weitere Aufwand kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Wir behalten uns folgende Preisanpassungen vor, wenn a. der Veranstaltungstermin nach Vertragsabschluss um länger als 6 Monate verschoben wird; oder b. die Art oder Umfang der vereinbarten Lieferungen oder Leistungen eine Änderung haben; oder c. es zu unvorhersehbaren Lieferengpässen der angebotenen Produkte kommt; oder d. die angebotene Produkte in der ausgewählten Sorte und Farbe nicht verfügbar oder Produkte nicht lieferbar sind und teurere Ersatzprodukte beschafft werden müssen; oder e. falls zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und der vertragsmässigen Erfüllung des Veranstaltungstermins sich die Materialpreise extrem ändern.

 

6.  Weisungsfreiheit: Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.

 

7.  Vertragskündigung: Eine Umtriebs Entschädigung wird wie folgt festgesetzt und ist nach Erhalt unserer Bestätigung sofort zu begleichen: a. sollten für die Erfüllung des Auftrages beim Auftragsnehmer bereits Vorbereitungskosten angefallen sein, so sind diese vollständig zu begleichen; oder b. bei Absage der Veranstaltung bis 8 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin, wird eine Umtriebs Entschädigung von 25 % des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens fällig; oder c. bei einer Absage der Veranstaltung bis 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin, wird eine Umtriebs Entschädigung in der Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens fällig; oder d. bei einer Absage der Veranstaltung von weniger als 14 Tagen vor dem geplanten Veranstaltungstermin, wird eine Umtriebs Entschädigung in der Höhe von 100 % des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens fällig; oder e. bei einer Absage der Veranstaltung infolge von Höherer Gewalt , erlauben wir uns Umtriebs Kosten in der Höhe von 10% der Auftragsvolumens geltend zu machen. Bei einer Verschiebung der Veranstaltung werden wir keine Umtriebs Kosten in Rechnung stellen.

 

8.  Reklamation: Reklamationen werden vor dem Event und direkt nach dem Aufbau entgegengenommen, für spätere Reklamationen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

 

9.  Höhere Gewalt: Für Ereignisse höherer Gewalt, die die Auftragsnehmerin die vertraglichen Leistungen erheblich erschweren oder die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die Auftragsnehmerin nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmassnahmen, Behördenentscheidungen, Pandemie, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, Schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoss, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit die Anbieterin auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert. Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmass der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen. Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als 12 Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag durch eingeschriebenen Brief zu kündigen. Im Falle einer Vertragskündigung durch den Auftraggeber gelten die Bedingungen unter Punkt 7. (Vertragskündigung).

 

10.  Haftung: Der Auftragnehmer lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die im Zusammenhang mit der Benutzung des zur Verfügung gestellten Produkte und Materialien entstanden sind. Jegliche Benutzung der Kauf- und Mietsachen erfolgt auf eigene Gefahr.

 

11.  Gerichtsstand: Sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht, gilt als der Gerichtsstand der Sitz des Auftragsnehmers.